SVP-Familieninitiative zeigt ihr wahres "Mackergesicht"
Mit der „Familieninitiative“ will die SVP das alte Familienmodell künstlich am Leben erhalten. Doch mit den jüngsten Vorstössen aus der Partei zeigt sie ihr wahres Gesicht. Es ist eine „Mackerinitiative“, welche vor allem den Männern passt, die den alten Rollen nachtrauern.
Die Initiative verlangt, dass auch Familien, die ihre Kinder ausschliesslich im eigenen Haushalt betreuen, einen Betreuungsabzug vornehmen können. Damit entsteht ein steuerlicher Anreiz, keinen Zweitverdienst aufzunehmen. Die Erwerbstätigkeit der Frauen während der Ehe wird steuerlich weniger attraktiv.
In der Session haben nun SVP-Politiker einen Vorstoss eingereicht, welcher verlangt, dass die Unterhaltspflichten für Männer im Scheidungsfall gegenüber heute stark reduziert werden (Postulat Frehner). Die Frauen sollen bereits eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen, wenn das jüngste Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Die Leidtragenden wären die Frauen. Sie werden während der Ehe von der Erwerbstätigkeit abgehalten. Im Scheidungsfall sollen sie hingegen gezwungen werden, früher erwerbstätig zu werden.
Die „Familieninitiative“ ist auch steuersystematisch unsinnig. Denn wenn ein Betreuungsabzug geltend gemacht werden kann, obwohl kein Geld für ausserhäusliche Betreuung ausgegeben wird, könnte genauso MieterInnen erlaubt werden, den Mietzins vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Obwohl diese keinen Eigenmietwert versteuern. Oder man könnte einführen, dass AHV-Rentner eine Pauschale für Berufsauslagen machen können.
- 1 Kommentare Kommentar(e)
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02. Oktober 2013
Und was passiert, wenn der "Macker" stirbt?
Nicht dass ich das Postulat Frehner unterstützen würde, aber interessanterweise war es der SGB selbst, der bei der Vernehmlassungsvorlage von Dezember 2009 zur Revision Vorsorgeausgleich die Aufhebung der Ehegattenrente für geschiedene Personen beim BVG gefordert hatte (siehe www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/artikel/details/vernehmlassungsantwort-zum-vorsorgeausgleich-bei-scheidung/). Damit entfällt die Absicherung des Unterhalts im Todesfall des Unterhaltszahlers. Der Gewerkschaftsbund zwingt damit die Geschiedene Frau spätestens dann zur Arbeit, wenn der Ex-Mann stirbt. Zumindest was das BVG anbelangt.
Soviel zum Punkt "Im Scheidungsfall sollen sie hingegen gezwungen werden, früher erwerbstätig zu werden."