Unternehmenssteuerreform II: Milliarden-Steuergeschenke für reiche Aktionäre - aktuelle Zahlen
Dass die Unternehmenssteuerreform II keine KMU-Reform ist, hat mittlerweile auch der Bundesrat zugeben müssen. Grosskonzerne nutzen die neue Steuerlücke, um steuerfrei Dividenden auszuschütten. Grosse Unternehmen haben im Geschäftsjahr 2010 Dividenden im Umfang von über 10 Mrd. Fr. ausgeschüttet (ausfaelle_Kapitaleinlage_2010). Fürs Geschäftsjahr 2011 sind bereits Ausschüttungen von über 9 Mrd. Fr. bekannt (ausfaelle_Kapitaleinlage_2011).
Die Steuerausfälle sind immens. Nimmt man an, dass 10 bis 15 Prozent der Aktien in Privatbesitz sind und die Dividenden mit einem Satz von 35 Prozent besteuert werden, so ergeben sich Ausfälle bei der Einkommenssteuer von schätzungsweise über 400 Mio. Fr./Jahr. Dazu kommen noch Ausfälle bei der Verrechnungssteuer (nochmals ca. 350 Mio. Fr.). Wer profitiert, sind vermögende Personen. Über 80 Prozent der Aktien sind im Besitz von Personen mit einem Vermögen von 1 Million Franken und mehr. Sie sind die Hauptprofiteure der Unternehmenssteuerreform.
Dazu kommen Ausfälle aus der "Teilbesteuerung" der Dividenden: Aktionäre mit einem Anteil an einem Unternehmen von 10 Prozent oder mehr müssen Dividendeneinkünfte nur noch zu einem Teil (50 bis 60%; in gewissen Kantonen noch weniger) versteuern. Der Bund hat die Ausfälle aus der Teilbesteuerung im Abstimmungsbüchlein defensiv auf jährlich rund 400 Mio. Fr. geschätzt. Andere Schätzungen sprachen von rund 1 Mrd. Fr./Jahr. Die Teilbesteuerung führt auch zu Ausfällen bei der AHV/IV von rund 300 bis 400 Mio. Fr. pro Jahr (Schätzung SGB).
Weitere Ausfälle ergeben sich aus der Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer (gemäss Abstimmungsbüchlein ca. 500 Mio. Fr./Jahr).
Die Unternehmenssteuerreform kostet die Schweiz somit über 2 Mrd. Fr./Jahr!
Der Bundesrat hat im März 2011 Lösungen angekündigt, mit denen er das Steuerschlupfloch des Kapitaleinlageprinzips - wenigstens teilweise - schliessen will. Geschehen ist noch nichts. Jährlich fliessen hohe dreistellige Millionenbeträge ab. Der Bundesrat schaut zu. Offenbar war seine Äusserung vor einem Jahr mehr für die Galerie. Die Normalverdienenden werden sich bei der nächsten Volksabstimmung daran erinnern ...
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