Lohndumping: Falsche Argumentation in zahlreichen Kantonen
Gibt es in Branchen ohne Mindestlöhne Lohndumping, sieht das Schweizer Gesetz vor, dass in dieser Branche Mindestlöhne eingeführt werden (Art. 360a OR, Link). Doch obwohl in der ganzen Deutschschweiz Lohndumping eine Realität ist, wurden bisher noch in keinem Kanton Mindestlöhne eingeführt. Einzig in der lateinischen Schweiz (TI, VS, GE) wurden Mindestlöhne erlassen, obwohl die Situation dort nicht schlimmer ist als in der Deutschschweiz.
Die Deutschweizer Kantone argumentieren oft, dass die Einführung von Mindestlöhnen nicht notwendig sei, weil die dumpenden Arbeitgeber eingelenkt hätten und neu höhere Löhne bezahlen würden. Dabei ist von einem erfolgreichen Verständigungsverfahren die Rede. Doch diese Argumentation ist falsch. Dazu eine Analogie aus der Industrie: Wenn bei der Qualitätskontrolle in einer Schraubenfabrik festgestellt wird, dass in einer Stichprobe von 100 kontrollieren Schrauben fünf davon fehlerhaft sind, wird kein vernünftiger Mensch behaupten, dass das Qualitätsproblem gelöst ist, wenn die fünf fehlerhaften Schrauben weggeworfen werden. Sondern die Schlussfolgerung aus der Kontrolle ist, dass wahrscheinlich fünf Prozent der gesamten Produktion fehlerhaft ist. Dasselbe gilt für die Lohnkontrollen: Wenn fünf von hundert kontrollierten Arbeitgeber zu tiefe Löhne zahlen, muss davon ausgegangen werden, dass fünf Prozent aller Arbeitgeber in einer Branche dumpen und nicht nur die fünf, die in der Kontrolle hängen geblieben sind. Das "erfolgreiche Verständidungsverfahren" kann das Lohnproblem nicht beseitigen.
Diese falsche Argumentation muss entlarvt werden. Wo in Kontrollen Lohndumping festgestellt wurde, müssen Mindestlöhne erlassen werden. Ob es den Kantonen politisch passt oder nicht.
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