Starkes Jobwachstum in Tieflohnbereichen seit den 1990er Jahren
Mit diesem Beitrag verabschiedet sich der Blog in die Sommerpause. Er meldet sich im August wieder.
Ein nennenswerter Teil der neu geschaffenen Arbeitsplätze seit den 1990er Jahren sind Jobs im Dienstleistungssektor mit ziemlich tiefen Löhnen. Eine Übersicht mit Daten zur Entwicklung der Arbeitsplätze von 1995 bis 2008 findet sich hier: dl_berufe. Die Daten stammen aus der Eidg. Betriebszählung.
Ein Teil dieses Wachstums ist die Folge von Auslagerungen Tätigkeiten aus den Unternehmen. Beispiele sind die Gebäudereinigung (1995 bis 2008: +27173), Wäschereien (+1457), Private Wach- und Sicherheitsdienste (+9984) oder Call center (+3112).
Andere sind entstanden, weil unbezahlte Hausarbeiten aus den Privathaushalten „ausgelagert“ wurden. Darunter Branchen oder Berufe wie die Tagesbetreuung von Kindern (+13365). Ev. fallen auch Teile der Hauspflege darunter (+15880). Ebenfalls in gewissem Mass zu einem Wachstum beigetragen hat die Marktöffnung im Service Public (Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste +5832). Schliesslich können auch neue Bedürfnisse die Treiber sein wie beispielsweise bei den Fitness centern (+3430).
Teilweise werden Löhne von 3000 Fr. bezahlt. Saläre von 5000 Fr. und mehr sind selten. Der Fitnesscenter-Verband empfiehlt z.B. einen Monatslohn von 3000 Fr. für Ungelernte und 3800 Fr. für Gelernte. Abend- und Sonntagszulagen gibt es hier keine. Die Empfehlung für die Tagesbetreuung von Kindern für Ungelernte beträgt mindestens 3800 Fr. Ein grosser Teil dieser Branchen hat keine Gesamtarbeitsverträge (Ausnahmen Reinigung und Wachdienste). So wie sich die Lage gegenwärtig präsentiert, dürften in nächster Zeit kaum GAVs dazukommen.
Ohne staatliche Eingriffe dürften sich die Arbeitsbedingungen in diesen Branchen kaum verbessern. Kantone wie Genf und Tessin haben bereits Mindestlöhne für KosmetikerInnen erlassen. Wichtig wären ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn und eine öffentliche GAV-Förderung. In Bereichen wie der Hauspflege oder Kinderbetreuung haben es die Kantone und Gemeinden in der Hand, bei der Vergabe von Leistungsaufträgen Vorgaben in Bezug auf GAVs und Arbeitsbedingungen zu machen.
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