Lohndumping: Die Handwerkskammer Konstanz gibt Tipps
Seit Einführung der Personenfreizügigkeit können ausländische Firmen bis zu 90 Tage in der Schweiz arbeiten. Von dieser Möglichkeit wird insbesondere von kleinen Firmen im Ausbaugewerbe (Schreiner, Maler, Gipser etc.) Gebrauch gemacht. Die Firmen kommen zu einem grossen Teil aus Deutschland oder aus Österreich. Weil das Lohnniveau in diesen Ländern tiefer ist, wurden die flankierenden Massnahmen eingeführt. Funktionieren die flankierenden Massnahmen? Interessante Anhaltspunkte dazu liefert ein Bericht der Handwerkskammer Konstanz (Link). Der Bericht sagt (S. 17), was gut funktioniert:
- Es wird intensiv kontrolliert (65% der Firmen werden kontrolliert)
- Die paritätischen Kommissionen, die die Löhne der ausländischen Firmen überprüfen, schauen sehr genau hin.
Das Problem liegt bei der Durchsetzung der Bussen. Die Handwerkskammer behauptet, dass die von den paritätischen Kommissionen verhängten Bussen nicht bezahlt werden müssen. Dabei handle es sich um "zivilrechtliche Ansprüche, die dem deutschen Recht fremd sind". Die Forderungen könnten in Deutschland nicht geltend gemacht werden.
Damit ist einmal mehr belegt, was die Gewerkschaften aber auch Gewerbekreise immer sagen. Die flankierenden Massnahmen müssen im Bereich der Durchsetzung von Bussen gestärkt werden. Eine Möglichkeit sind Kautionen (eine Art Depots) für Firmen, die in die SChweiz arbeiten kommen.
Ein weiteres Problem ist die Scheinselbständigkeit - wenn ausländische Firmen ihre Arbeitnehmer als selbständig deklarieren um die Mindestlöhne zu umgehen, sowie Subunternehmerketten, die die Durchsetzung von Bussen weiter erschweren. Um diese Probleme zu bekämpfen, wird es neue Instrumente brauchen.
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