Renditeperspektiven in der 2. Säule: Nach wie vor grosse Widersprüche beim Bundesrat
Bei seiner Reform der Altersvorsorge will der Bundesrat den Umwandlungssatz in der 2. Säule von 6.8 auf 6.0 Prozent senken. Pro Franken Altersguthaben soll es künftig im BVG somit noch 6 Rappen Rente pro Jahr geben.
Um diesen Umwandlungssatz von 6 Prozent zu finanzieren, wären bei der gegenwärtigen Lebenserwartung Zinserträge von etwas mehr als 3 Prozent pro Jahr nötig. Steigt die Lebenserwartung um ein 1 Jahr, wären zusätzliche 0.2 Zinsprozente nötig, um dieses Ziel zu erreichen.
Diese Annahmen kontrastieren mit dem gestern veröffentlichten Finanzplan des Bundesrates. In den Finanzplanjahren rechnet der Bundesrat jeweils mit einem Zins auf den 10-jährigen Bundesobligationen von 3.5 Prozent (im Finanzplan 2013-2016, im Finanzplan 2014-2017 implizit). Geht man davon aus, dass eine Pensionskasse noch in Obligationen von Kantonen, der Pfandbriefzentrale und von Unternehmen investiert, so wären die erwirtschafteten Zinsen noch etwas höher. Die Differenz zu den Bundesobligationen waren im Mittel der Jahre 2001 bis 2012 0.5 Prozentpunkte und mehr. Auf Basis der Annahmen der Bundes-Finanzpläne wäre mit einer Verzinsung von 4 Prozent oder mehr zu rechnen. Das zeigt die Übersicht über die Zinsentwicklung der letzten Jahre der SNB. Die Pensionskassen haben aber auch Immobilien und Aktien in ihren Portfolios. Je nach Anteil dürfte das das längerfristige Ertragspotenzial nochmals erhöhen. Auf Basis der Finanzpläne des Bundesrates kommt man daher schnell einmal auf Renditeperspektiven von 4.5 Prozent. Damit sind aber die Szenarien bei der 2. Säule in Frage gestellt. Denn mit 4.5 Prozent Rendite kann auch bei einer höheren Lebenserwartung als heute ein Umwandlungssatz von 6.8 Prozent vorderhand finanziert werden. Der Bundesrat bleibt daher weiterhin widersprüchlich. So lange nicht einmal der Bundesrat eine klare Entscheidungsgrundlage hat, haben Senkungen des Umwandlungssatzes beim Volk erst recht keine Chance.
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