Weniger Stress - mit Arbeitszeiterfassung und -kontrolle
Der Stress am Arbeitsplatz hat in den letzten beiden Jahrzehnten stark zugenommen. In der Schweiz gaben im Jahr 2010 mehr als ein Drittel der Erwerbstätigen (34.4 Prozent) an, häufig oder sehr häufig gestresst zu sein. Das ist extrem viel. Vor zehn Jahren waren es noch 26.6 Prozent (Stressstudie S. 24).
In Bezug auf den Stress dürfte die Schweiz im europäischen Vergleich einen traurigen Spitzenplatz einnehmen (Studie Arbeitsbedingungen S. 50). Schaut man die Stresssymptome wie Rückenschmerzen, Schlafstörungen usw. an, so leiden die Beschäftigten in der Schweiz fast durchwegs häufiger an solchen Beschwerden als ihre KollegInnen in der EU.
Eine Ursache für den Stress sind zu hohe Arbeitspensen. In der Schweiz arbeiten zahlreiche Erwerbstätige auch in der Freizeit oder ihre Arbeitstage dauern länger als 10 Stunden. Das belastet – insbesondere dann, wenn nach vorübergehenden Belastungsphasen keine Zeit für die Kompensation bzw. die Erholung bleibt. Damit das gewährleistet ist, müssen Überstunden bzw. die Arbeit zuhause erfasst werden. Wenn die Arbeitszeit nicht erfasst wird, sind die Arbeitgeber nicht gezwungen, Kompensationen zu gewährleisten.
Obwohl es gemäss Arbeitsgesetz in der Schweiz Pflicht ist, die Arbeitszeiten zu erfassen, tun das zahlreiche Firmen nicht. 16.7 Prozent der Beschäftigten haben weder regelmässige Arbeitszeiten, noch Zeiterfassung (Seco-Studie, S. 11). Von den Beschäftigten ohne Leitungsfunktionen (weisungsgebundene Beschäftige) ist es rund jeder Zehnte (11.6 Prozent). Diese Beschäftigten arbeiten besonders häufig in der Freizeit und arbeiten mehr als vertraglich vereinbart. Weil ihre Arbeitzeit aber nicht erfasst wird, können sie die Mehrarbeit nicht kompensieren.
Das hat Auswirkungen auf die Gesundheit. Sie leiden häufiger unter „emotionaler Erschöpfung“, gesundheitlichen Beschwerden, haben mehr gesundheitsbedingte Absenzen und arbeiten häufiger, obwohl sie krank sind (s. Seco-Studie, Seite 33).
Das Problem des Stresses in der Schweiz könnte entschärft werden, wenn das Arbeitsgesetz durchgesetzt würde. Verlangen Bund und Kantonen von den Arbeitgebern konsequent, dass die Arbeitszeiten erfasst werden müssen, erhalten die Beschäftigten mehr Luft. Sie können ihre Mehrstunden geltend machen und kompensieren.
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