Schuldenbremse in den letzten Jahren ausser Kraft - nun restriktive Anwendung in der Rezession?
Beim Schnüren eines Konjunkturpakets in der Schweiz stellt sich der Bundesrat auf den Standpunkt, dass wegen der Schuldenbremse nur Massnahmen von maximal 1 Mrd. Fr. möglich sind. Doch wer die Bundesfinanzen der letzten Jahre genau anschaut, sieht, dass die Schuldenbremse gar nicht eingehalten wurde. Der Bund hat deutlich weniger ausgegeben, als dies gemäss Schuldenbremse möglich gewesen wäre. In den Jahren 2004 bis 2007 waren das insgesamt 5.5 Mrd. Fr. Die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich spricht in ihrer Herbstprognose 2008 deshalb auch davon, dass das Finanzdepartement in der Praxis „die Schuldenbremsregel ad acta gelegt [hat] und zu einer Ausgabenregel übergegangen“ ist, d.h. dass die Ausgaben des Bundes nicht mehr abhängig von den Einnahmen bestimmt wurden, sondern dass man die Ausgaben unabhängig von den Einnahmen mit einer gewissen Wachstumsrate hat wachsen lassen.
In Aufschwungphasen ist ein schwaches Ausgabenwachstum aus konjunktureller Sicht gut. Der Staat wirkt mässigend auf die Konjunkturentwicklung und bildet Reserven, die in einer Rezession ausgeben werden können. Indem die Reserven in der Rezession aufgebraucht werden, erhält die lahmende Wirtschaft dann einen konjunkturellen Impuls, der den Anstieg der Arbeitslosigkeit bremst. Daher ist es in Anbetracht der bevorstehenden schlechten Zeiten sinnvoll, wie schon in Zeiten guter Konjunktur auch in der Rezession auf den Mechanismus der Schuldenbremse zu verzichten.
Verschiedene Studien - u.a. auch solche der KOF - haben gezeigt, dass der Zusammenhang zwischen den Bundeseinnahmen und der Konjunktur (BIP) instabil ist. Gerade das aber ist eine Voraussetzung für das Funktionieren der Schuldenbremse in ihrer ursprünglichen Form, in welcher die Ausgaben nur so hoch sein dürfen wie die Einnahmen korrigiert um einen Konjunkturfaktor (bzw. abhängig vom BIP). Die düsteren Konjunkturaussichten sollten daher zum Anlass genommen werden, sich diese Probleme bei der Schuldenbremse einzugestehen und eine Ausgabenpolitik zu machen, welche dem Auftrag in der Bundesverfassung in Art. 100, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, entspricht.
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