Schweizer Arbeitnehmerschutz aus dem Jahr 1956 - Modernisierung überfällig
Dieses Fahrzeug stammt aus der zweiten Hälfte der 1950er Jahre. Es entspricht nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards.
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Auch das Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen stammt aus dem Jahr 1956. Doch im Gegensatz zu den Sicherheitsstandards bei den Autos wurde es seither nicht mehr wesentlich angepasst. Was hat sich auf dem Schweizer Arbeitsmarkt seither geändert?
Der Beschäftigungsanteil des Sekundärsektors – mit der traditionell höchsten GAV-Abdeckung – ist stark gesunken. Im Bau sind rund 60 Prozent der Beschäftigten einem GAV unterstellt, in der Industrie rund 40 Prozent, während im Dienstleistungssektor nur etwas über 30 Prozent durch einen GAV geschützt sind.
Beschäftigungsanteile der Sektoren
Quelle: BFS Betriebszählung (1955) bzw. Beschäftigungsstatistik (2012)
Die Grossbetriebe haben viele Arbeitsplätze in andere Branchen ausgelagert (z.B. Reinigung, Gastronomie, Call Center). Die Internationalisierung der Wirtschaft hat dazu geführt, dass viele Firmen in ausländischem Besitz sind oder von ausländischen Führungskräften geführt werden, die mit der Schweizer Sozialpartnerschaft nicht vertraut sind. Die Erwerbstätigkeit der Frauen ist eine Selbstverständlichkeit geworden – viele Frauen bestreiten ihren Lebensunterhalt heute selber. Die Temporärarbeit hat sich stark verbreitet, so dass nicht mehr alle Arbeitnehmer in einem Betrieb vom selben Arbeitgeber angestellt sind. Last but not least die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes im Rahmen der Personenfreizügigkeit, die angesichts der relativ hohen Schweizer Löhne und der vergleichsweise tiefen Arbeitslosigkeit ein grosses Risiko darstellt.
Dass die WAK des Ständerates einen Bericht über die Möglichkeiten und Grenzen der GAV zur Bekämpfung der Tieflöhne in der Schweiz verlangt, ist grundsätzlich positiv. Zu hoffen ist, dass auf der Basis dieses Berichts die Sicherheitsstandards auf dem Schweizer Arbeitsmarkt modernisiert werden.
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