Überlegene AHV in Tiefzinsumfeld: Krasse Leistungssenkungen in den Pensionskassen erfordern Stärkung der AHV
Die Leistungen der Pensionskassen sinken. Es vergeht kaum eine Woche ohne dass eine grosse Kasse ankündigt, künftig weniger Rente zu zahlen. Diese Leistungssenkungen werden grösstenteils mit tieferen Kapitalerträgen begründet. Die tiefen Zinsen gäben nicht mehr her.
Expertinnen und Experten sprechen vom so genannten technischen Zinssatz. Das ist der Zins mit dem die verbleibenden Alterguthaben der Rentnerinnen und Rentner künftig verzinst werden. Je tiefer dieser Zins, desto tiefer die Renten. Die Zins- oder Renditeerwartungen sind im Keller. Die BVK und die Credit Suisse rechnen mit 2 Prozent. Ruag sogar mit 1.5 Prozent.
Mit weiteren Senkungen ist zu rechnen. Die ausgesprochen konservative Empfehlung der so genannten Pensionskassen-Experten liegt momentan bei 2.75 Prozent. Die meisten Pensionskassen orientieren sich daran. Es ist damit zu rechnen, dass die „Experten“ im Oktober ihre Empfehlung weiter senken – gemäss bisheriger Entwicklung auf den Finanzmärkten auf 2.25 Prozent.
Diese Empfehlungen sind fragwürdig. Sie sollen für eine Dauer von rund 20 Jahren gültig sein, nämlich so lange wie ein Rentner oder eine Rentnerin im Mittel noch lebt. Doch bereits eine Abwertung des Frankens oder ein höherer Ölpreis führt zu einer Teuerung, was höhere Zinsen nach sich ziehen würde. Die Empfehlungen würden innert Kürze wieder nach oben korrigiert.
Bei so tiefen Zinsannahmen stellt die Systemfrage in der Altersvorsorge. Das Alterssparen im Rahmen der zweiten Säule lohnt sich in vielen Fällen definitiv nicht mehr. Das Umlageverfahren, bei welchem die Renten direkt aus Lohnbeiträgen bezahlt werden, ist dann im Vorteil. In den letzten 15 Jahren ist die Lohnsumme im Durchschnitt um 3 Prozent gestiegen. Dementsprechend stiegen die Beiträge. Verzinsungen von 2.25 Prozent oder tiefer geben dann im Vergleich zum Umlageverfahren zu wenig her.
Zu berücksichtigen sind zudem auch die Verwaltungskosten. Die AHV wird aus laufenden Beiträgen (Umlageverfahren) finanziert und hat deshalb tiefe Verwaltungskosten. In der zweiten Säule spielen hingegen die Anlageerträge eine Schlüsselrolle. Hier fallen im Mittel Vermögensverwaltungskosten von 0.5 Prozent pro Jahr an.
Wie stark die Lohnsumme in den kommenden Jahren zunehmen wird, hängt von der Produktivität, der Teuerung und der Zahl der Berufstätigen (Immigration u.a.) ab. Selbst die eher vorsichtige eidg. Finanzverwaltung rechnet bis 2024 mit einem jährlichen BIP-Wachstum von 2.7 Prozent (nominell). In der Regel wächst die Lohnsumme ungefähr gleich stark, so dass der Bund von einem Lohnwachstum in dieser Grössenordnung ausgeht.
Die SGB-Initiative AHVplus kommt deshalb gerade zum richtigen Zeitpunkt. Sie will die AHV und somit das Umlageverfahren stärken. Damit die Berufstätigen für ihre Beiträge mehr Rente erhalten.
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