Ausufernde, FZA-widrige Bürokratie durch Kontingente und Gebühren - eigenartige Arbeitgeberposition bei Umsetzung des Masseneinwanderungsartikels
Im Rahmen der so genannten „Umsetzung“ das Masseneinwanderungsartikels (Art. 121a) ist der Arbeitgeberverband SAV regelmässig für Überraschungen gut. Leider sind diese eher negativer Art. Jüngstes Beispiel ist der Vorschlag, eine Gebühr für die Rekrutierung von ausländischem Personal einzuführen.
Völlig überraschend war bereits die Position, die Bilateralen Verträge zu gefährden und Kontingente im Rahmen einer „Schutzklausel“ einzuführen. Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt sprach in der Samstagsrundschau vom Februar 2016 sogar von phasenweise einer „Nettozuwanderung von 20‘000 bis 30‘000 Menschen“. Dass Alt-Bundesrat Christoph Blocher mit Zahlen in der gleichen Grössenordnung hantierte, war kein Zufall. Denn die Arbeitgeber versuchen sich mit der SVP abzusprechen, wie u.a. die NZZ berichtete.
Gleichzeitig wendete sich der Verband vom bewährten Weg der Problemlösung über Flankierenden Massnahmen ab. Die Flankierenden Massnahmen wurden damals auf Druck der Gewerkschaften ohne Begeisterung des Arbeitgeberverbandes eingeführt. Doch die Arbeitgeber sahen ein, dass es kein anderes FZA-verträgliches Schutzdispositiv gibt, welches für korrekte Firmen mit einem minimalen bürokratischen Aufwand verbunden ist. Denn wenn ein Lohnkontrolleur beim Besuch der Firma feststellt, dass die Löhne in Ordnung sind, ist für die Firma alles erledigt. Ganz anders beim früheren, bürokratischen Kontingentsystem. Von den unter diesem System tätigen Firmen wollte daher niemand mehr dazu zurück.
Das Ziel der Flankierenden ist es, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Damit die Löhne in der Schweiz geschützt sind und nicht unter Druck kommen. Aber auch damit es sich für die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern nicht lohnt, ausländisches Personal auf Kosten der Stellensuchenden im Inland anzustellen. Bei den Flankierenden gibt es aber zahlreiche Lücken. So werden die Arbeitgeber beispielsweise in gewissen Kantonen nur rund alle 50 Jahre kontrolliert und es sind nur rund die Hälfte der Löhne über Mindestlöhne geschützt – u.a. weil die Hürden für die Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz zu hoch sind. Zahlreiche Branchen-Arbeitgeberverbände, aber auch regionalen Arbeitgeberdachverbände der Romandie haben sich für Verbesserungen ausgesprochen. Doch mithilfe des Departementes Schneider-Ammann wurde alles abgelehnt – weil der Arbeitgeberverband dagegen war.
Wenn nun der Arbeitgeberverband eine Gebühr ins Spiel bringt, ist das ziemlich grotesk. Denn die Gebühr belastet die Firmen, welche sich korrekt verhalten und ihr Personal regulär anstellen. Wer die Mitarbeiter hingegen schwarz beschäftigt, muss sie nicht bezahlen. Zudem ist die Gebühr diskriminierend und steht somit im Widerspruch zu den Bilateralen.
Mit der Lösung der Probleme bei den Flankierenden könnte man die Missbräuche viel unbürokratischer und FZA-konform beseitigen. Dass der SAV im Unterschied zu verschiedenen Branchenverbänden oder den Arbeitgebern in der Romandie hingegen auf bürokratische Massnahmen wie Kontingente und Gebühren setzt, ist mehr als eigenartig. Offenbar ist alles besser als die Flankierenden, egal wie bürokratisch und teuer es ist.
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