Steinbrück - Merz 2:0
Das heutige Zugeständnis von Bundesrat Merz, die Schweiz würde im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen künftig bei Amtshilfe den OECD-Standard anwenden, klang irgendwie beruhigend unspektakulär. Auch die Aussage, das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU sei unter diesem Gesichtspunkt neu zu verhandeln, war beim oberflächlichen Hören wenig aufregend. Merz betonte sogar, dass die Steuer, die von der Schweiz bei der Zinsbesteuerung erhoben würde, höher sei als der neue Abgeltungssteuersatz in Deutschland. Wenn verhandelt würde, könnte das angepasst werden. CVP-Präsident Darbellay wird in Agenturberichten zitiert, dass er das Zinsbesteuerungsabkommen gleich fallen lassen will.
Was dabei vergessen geht: Das Zinsbesteuerungsabkommen ist indirekt auch Gegenstand des "alten" Steuerstreits mit der EU, dass die Schweiz bei gewissen Unternehmen (z.B. gemischten Gesellschaften) über eine ungleiche Besteuerung von inländischen und ausländischen Erträgen sich auf unfaire Art und Weise Steuersubstrat angeignen würde. Mit dem Zinsbesteuerungsabkommen konnte sich die Schweiz an die "Mutter-Tochter-Richtlinie" der EU anschliessen. Im Zinsbesteuerungsabkommen wurde festgelegt, dass Tochtergesellschaften in der EU unter gewissen Bedingungen Dividendenzahlungen steuerfrei an ihre Schweizer Muttergesellschaften überweisen können (Link), die dann nur in der Schweiz versteuert werden müssen. Gemäss Antwort des Bundesrates auf einen Vorstoss der SP-Fraktion handelt es sich dabei um Bundeseinnahmen in der Grössenordnung von 1.8 Mrd. Fr. (Link).
Tritt die Schweiz auf Verhandlungen über das Zinsbesteuerungsabkommen ein, wird die EU mit Sicherheit beide Steuerstreite, den Streit um die Besteuerung der Gesellschaften in der Schweiz und den Streit um die Amtshilfe bei Steuerhinterziehung aufs Tapet bringen. Für den Bundesrat wird diese Verhandlung eine harte Prüfung werden.
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