Tiefstzinsen in 2. und insbesondere 3. Säule: Stärkung der AHV ist gemäss ökonomischer Theorie überlegen
Die Zinsen im Altersvorsorgesparen sinken und sinken. Unter ökonomischen Gesichtspunkten kommt das Kapitaldeckungsverfahren immer mehr an den Anschlag.
In der dritten Säule (individuelle, gebundene Altersvorsorge) geht es gegen null. Die meisten Konti werfen noch einen Zins im Bereich von 0.5 Prozent ab. Einige Kantonalbanken sind bereits darunter. Sarasin ist sogar bei 0 Prozent. In der zweiten Säule ist die Verzinsung noch besser. Aber der Druck steigt auch – nicht nur, was die jährliche Verzinsung der Guthaben bei den Aktiven betrifft, sondern auch beim technischen Zins. Das ist der Zins mit dem die verbleibenden Alterguthaben der Rentnerinnen und Rentner künftig verzinst werden. Je tiefer dieser Zins, desto tiefer die Renten. Die Zinserwartungen sind tief. Die BVK und die Credit Suisse rechnen mit 2 Prozent. Ruag sogar mit 1.5 Prozent (Ruag). Mit weiteren Senkungen ist zu rechnen. Die ausgesprochen konservative Empfehlung der so genannten Pensionskassen-Experten liegt momentan bei 2.75 Prozent. Die meisten Pensionskassen orientieren sich daran. Es ist damit zu rechnen, dass die „Experten“ ihre Empfehlung wohl von 2.75 auf historisch tiefe 2.25 Prozent senken. Dazu kommen dann noch Verwaltungskosten von 0.5 Prozent, so dass noch ein Wert von 1.75 Prozent resultiert.
In der ökonomischen Theorie gibt es Kriterien um zu beurteilen, ob sich ein Umlageverfahren – die Renten werden aus direkt über Beiträge aus den laufenden Einkommen, Löhnen bezahlt – oder eher ein Kapitaldeckungsverfahren – Renten werden individuell angespart – lohnt. Man spricht beispielsweise von der Aaron-Samuelson-Bedingung. Diese ist intuitiv klar. Ist das Wachstum der beitragspflichtigen Lohnsumme höher als die Zinsen, so lohnt sich das Umlageverfahren. Sind die Zinsen hingegen höher, so zahlt sich das Kapitaldeckungsverfahren aus.
Die Gegenüberstellung von Wachstum der Lohnsumme und Zinsannahmen favorisiert momentan klar das Umlageverfahren. Selbst der Bund rechnet für die Zukunft mit einem Wachstum der Lohnsumme von rund 2.7 Prozent. Das liegt wesentlich über den Zinsen bzw. den Zinsszenarien. Der Ständeratsentscheid, in der Altersvorsorge 2020 die AHV zu stärken ist ökonomisch somit völlig konsequent. Er ist dem Bundesratsvorschlag überlegen, welche mehr Beiträge für die 2. Säule vorsieht. Am schlechtesten schneidet der gegenwärtige Vorschlag der Nationalratskommission ab (erste Lesung), nämlich die erste und die zweite Säule abzubauen und die Bevölkerung in die dritte Säule zu drängen.
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