Lohndruck wegen Verwaltungsschlendrian in Zürich?
Der Vorsteher eines Arbeitsamtes hat den Auftrag, Gesetze umzusetzen. Dazu gehören auch der Arbeitnehmerschutz und die Flankierenden Massnahmen. Der Zürcher Vorsteher des Arbeitsamtes AWA hat seinen Auftrag wohl noch nicht ganz verstanden. Wie kommt er sonst darauf, die Flankierenden Massnahmen öffentlich als schädliche Überregulierung zu kritisieren?
Schaut man sich Studien über die Lohnentwicklung auf dem Zürcher Arbeitsmarkt an, ist die Performance des AWA Zürich unterdurchschnittlich. Die Löhne sind in Zürich durch Arbeitgeber, die „billige“ Arbeitskräfte aus dem Ausland holen, offenbar stärker unter Druck gekommen als im Schweizer Durchschnitt. Das überrascht angesichts des Vollzugsunwillens bei den Flankierenden Massnahmen durch den Zürcher Amtschef nicht.
Im Jahr 2010 wurden zwei Studien mit der gleichen Datenquelle und ähnlicher Methode zu den Auswirkungen der Einwanderung auf die Löhne durchgeführt. Eine Studie für die gesamte Schweiz von Gerfin/Kaiser kam zum Schluss, dass die Löhne der Hochqualifizierten über die Jahre 2002-2008 migrationsbedingt um 1.9 Prozent weniger gestiegen sind. Die Löhne der tieferen und mittleren Qualifikationen sind lohnmässig hingegen besser gefahren (Tabelle Seite 32). Nicht so in Zürich: Hier zeigte das Büro Bass, dass auch die Löhne der unteren und mittleren Qualifikationen unter Druck geraten sind (-0.81 bzw. -0.47 Prozent; Tabelle Seite 80).
Die Flankierenden Massnahmen verlangen, dass die Schweizer Löhne vor Lohndruck geschützt sind. Das müssen die Kantone umsetzen. Das ist der Auftrag des AWA. Tut die Verwaltung die Arbeit nicht, können die Löhne unter Druck kommen. Dann muss die Regierung den Tarif durchgeben.
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