Beschäftigungszuwachs im ersten Halbjahr leider zu einem grossen Teil nur Temporärjobs
Die Beschäftigung in der Schweiz wuchs im ersten Halbjahr mit 0.2 Prozent nur schwach. Es wurden nur etwas mehr als 8000 neue Vollzeitstellen geschaffen. Doch in einem Bereich geht die Post ab. Bei den Temporärjobs. Gemäss den Statistiken des Temporärbüro-Branchenverbandes Swissstaffing stieg die Temporärbeschäftigung im ersten Halbjahr um mehr als 5 Prozent. Das sind – auf das Jahr hochgerechnet - rund 4000 Temporärstellen zusätzlich. Somit wäre fast die Hälfte der neu geschaffenen Stellen nur temporär.
Die Temporärbüros holen einen nennenswerten Teil des Personals aus dem Ausland. Im vergangenen Jahr wurden alleine fast 1.7 Mio. Einsatztage von Temporären mit einer Kürzestaufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen in der Schweiz geleistet. Das entspricht knapp 7000 Vollzeitstellen pro Jahr. Gerade diese Kürzestaufenthalte haben im laufenden Jahr besonders stark zugelegt. Bei den Temporärjobs um beachtliche 22 Prozent oder umgerechnet rund 1500 Vollzeitstellen. Dazu kommen noch Grenzgängereinsätze, die in der öffentlichen Statistik aber nicht gesondert ausgewiesen werden.
Der Anteil der Temporärbeschäftigten an der gesamten Beschäftigung dürfte sich somit im laufenden Jahr weiter erhöht haben. Mitte der 1990er Jahre hatten ungefähr 0.5 Prozent der Beschäftigten einen Temporärvertrag. Letztes Jahr waren es fast 2.2 Prozent.
Dieser Anstieg der Temporärarbeit hat verschiedene Ursachen. Die Firmen versuchen vermehrt, das Arbeitgeberrisiko zunehmend auf die Arbeitnehmenden abzuwälzen, indem sie das Personal nur noch temporär anstellen. Die öffentliche Arbeitsvermittlung macht vermehrt Druck auf die Arbeitslosen, einen temporären Zwischenverdienst anzunehmen. Und die Politik hat die Rahmenbedingungen für die Temporärarbeit stark erleichtert. Indem sie den Temporärbüros seit Ende der 1990er Jahre erlaubt, auch Grenzgänger oder Kurzaufenthalter zu verleihen. Vorher konnten nur Personen mit einem Daueraufenthalt temporär arbeiten.
Wichtig ist, dass mit der Einführung der Stellenmeldepflicht auch die Temporärarbeit gebremst wird. Wichtig ist u.a., dass die Arbeitgeber ihre offenen Stellen den RAV melden müssen - unabhängig davon, ob es sich um Dauerstellen oder befristete Anstellungen handelt. Das erschwert den Temporärbüros den Marktzugang. Und es erhöht die Chancen der Stellensuchenden, eine Festanstellung zu finden.
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