Steigende Erwerbslosigkeit bei älteren Arbeitnehmenden - mehr Schutz nötig
Die älteren Arbeitnehmenden machen sich vermehrt Sorgen um ihre Arbeitsplätze. Dass diese Sorgen berechtigt sind, zeigen die neueren Statistiken zur Erwerbslosigkeit. Die Erwerbslosenquote der Altersgruppe 55+ ist im zweiten Halbjahr 2015 markant gestiegen (s. Grafik unten). Dieser Anstieg ist sozialpolitisch besonders besorgniserregend. Wer in diesem Alter erwerbslos wird, hat besonders grosse Mühe, wieder eine Stelle zu finden. Es droht die Aussteuerung. Die Betroffenen müssen zur Sozialhilfe, auch wenn sie ihr Leben lang gearbeitet haben. Und auch wenn sie unzählige Bewerbungen geschrieben haben. Die Sozialhilfequote der 55-64-jährigen ist in den letzten Jahren markant von 1.9 auf 2.7 Prozent gestiegen. Das ist ein hoher Wert, denn viele Betroffene sind darin gar nicht enthalten, weil sie frühpensioniert wurden und von einer teilweise knappen Rente leben.
Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter berichten immer wieder, dass in zahlreichen Betrieben die Hemmung gefallen sei, den älteren Mitarbeitenden zu kündigen. Obwohl alle wissen, wie schwierig es ist, wieder eine Stelle zu finden.
Hier sieht auch das Bundesgericht ein Problem. Es hat im letzten Jahr die Kündigung eines langjährigen, älteren Mitarbeiters als missbräulich erklärt. Der Arbeitgeber hat bei solchen Mitarbeitenden eine besondere Sorgfaltspflicht.
Erfreulicherweise gibt es in zahlreichen Gesamtarbeitsverträgen Regelungen, welche für langjährige ältere Mitarbeitende einen besonderen Schutz vorsehen. In jüngerer Zeit sind zwei weitere dazu gekommen. Der GAV Stadler Rail sowie der GAV AOT skyguide. Doch leider bestehen nach wie vor grosse Lücken. Insbesondere in Branchen ohne GAV ist das Missbrauchspotenzial eines Arbeitgebers gross. Deshalb sollte die Schweiz eine Gesetzesbestimmung einführen, welche die langjährigen älteren MitarbeiterInnen besser vor Willkür und sozialer Not schützt.

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