Wie Firmen Kontingente umgehen – ein Blick in die Statistiken
Auf Mai 2012 wurden die Daueraufenthalts-Bewilligungen für Arbeitskräfte aus den EU-8 wieder kontingentiert. Diese Möglichkeit ist im Freizügigkeitsabkommen bei starker Zuwanderung übergangsweise so vorgesehen – als sogenannte „Ventilklausel“. Schon damals war aber klar: Die Firmen werden diese Beschränkung umgehen. Eine Möglichkeit ist der Wechsel auf Kurzaufenthaltsbewilligungen – indem den Arbeitskräften nur noch ein befristeter Arbeitsvertrag ausgestellt wird. Die andere Möglichkeit ist die Beschäftigung als Grenzgänger. Das mag auf den ersten Blick überraschen. Doch heute ist es möglich, auch aus Polen oder Ungarn in der Schweiz zu arbeiten – vorausgesetzt, man kehrt einmal in der Woche nach Hause zurück.
Die Statistiken zeigen klar, dass die Firmen diese Umgehungsmöglichkeiten nutzen. Sie stellen vermehrt KurzaufenthalterInnen und GrenzgängerInnen ein. Die Zahl der Kurzaufenthalte aus den EU-8 ist heute um rund 50 Prozent höher als vor der Einführung der Ventilklausel. Bei den GrenzgängerInnen aus den EU-8 ist ebenfalls ein starker Anstieg feststellbar. Anfang 2012 – vor der Ventilklausel - waren es knapp 80. Ende 2013 hingegen bereits über 440. Tendenz steigend – innert Jahresfrist stieg die Zahl der GrenzgängerInnen aus EU-8 um 85 Prozent. Möglicherweise haben die Firmen zuerst den Weg über die Kurzaufenthalte gesucht. Nun stellen sie ihre Arbeitskräfte vermehrt als GrenzgängerInnen ein.
Diese Statistiken sind für die Debatte über die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative relevant. Denn sie zeigen, dass die Firmen unter Kontingenten einen Weg suchen, zu ihrem Personal zu kommen. Notfalls auch über Schwarzarbeit wie das früher in gewissen Branchen leider gang und gäbe war. Kontingente sind ein schlechtes Steuerungsinstrument.
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