Umsetzung der Stellenmeldepflicht: Oligatorische Meldung in Berufen mit 5 Prozent Arbeitslosigkeit, aber flexibler Einsatz der Wartefrist
Bei der Umsetzung der Stellenmeldepflicht spricht sich der SGB klar dafür aus, dass alle Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent oder mehr gemeldet werden müssen. Sonst gibt es Umgehungsbewegungen der Firmen und Rechtsunsicherheit. Die Meldung der Stelle ist für die Firmen mit einem sehr geringen Aufwand möglich (z.B. auf www.job-room.ch ). Bei der Wartefrist der Firmen, wie lange die Stellen ausschliesslich in den RAV ausgeschrieben sind, ist Flexiibiltät möglich. Vor allem in der Einführungsphase. Die RAV sollten den Firmen rasch mitteilen, wenn sie wahrscheinlich keine oder nur wenige passende Stellensuchende haben. Die Wartezeit sollte dann entfallen.
Verschiedene Medien (NZZ am Sonntag, Radio SRF u.a.) haben am Wochenende über diese Position des SGB zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht berichtet. Hier der Link zum ausführlichen Dokument.
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