Abschaffung Eigenmietwert: Neues Steuergeschenk für Reiche
Nun hat es der Bundesrat im dritten Anlauf trotzdem noch geschafft, reichen Hauseingentümern ein besonderes Steuergeschenk zu machen. Obwohl der Eigenmietwert in Zukunft nicht mehr versteuert werden soll, können die Zinsen auf der Hypothek trotzdem abgezogen werden. Die Hypozinsen können nämlich mit den Erträgen aus Kapitalanlagen (Aktiendividenden, Obligationenzinsen etc.) verrechnet werden. Das maximal in der Höhe von 80 Prozent der Erträge (Link). Ein Beispiel: Max Geld-Sack hat eine Hypothek von 500'000 Fr. auf seinem Haus, das eine Million wert ist (30'000 Fr. Eigenmietwert). Und er hat Aktien und Obligationen, die pro Jahr 20'000 Fr. Ertrag abwerfen. Auf die Hypothek zahlt er einen Zins von 16'000 Fr./Jahr. Heute zahlt er Steuern auf dem Eigenmietwert und den Kapitalerträgen (= 50'000 Fr.) abzüglich dem Hypothekarzins (= 50'000-15'000 = 35'000 Fr.). Neu muss er den Eigenmietwert nicht mehr versteuern, kann aber trotzdem die Hypothekarzinsen in der Höhe von 80 Prozent der Erträge abziehen (= 20'000 - 16'000 = 4000 Fr.).
Der Beschluss des Bundesrates zeigt: Die Abschaffung des Eigenmietwertes ist eine Bauernfängerei, auf die auch die Linke immer wieder hereinfällt. Wenn schon müssten die Eigenmietwerte erhöht werden. Denn diese sind heute im Vergleich zu den Marktwerten tief.
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