Mindestzinssatz: Bundes-Kommission entscheidet gegen die Versicherten
Die Pensionskassen und Lebensversicherer haben im laufenden Jahr mit ihren Anlagen hohe Renditen erzielt. Insbesondere die Aktien haben stark zugelegt. Gegenüber dem Vorjahr ist beispielsweise der SPI um mehr als 20 Prozent gestiegen. Der BVG-Index der Bank Pictet, der die REndite der Pensionskassen abzubilden versucht, liegt rund 10 Prozent über dem Vorjahresniveau.Eine Erhöhung des Mindestzinssatzes von heute 1.5 Prozent wäre klar angezeigt. Sonst werden die Lebensversicherer auf Kosten der Versicherten hohe Gewinne machen. Das, nachdem sie bereits 2010 und 2011 gute Geschäfte gemacht haben (Link Swiss life).
Die BVG-Kommission, eine beratende Kommission des Bundesrates, hat das abgelehnt. Angesichts der Zusammensetzung der Kommission ist das leider wenig überraschend. Die Versicherten sind klar in der Minderheit. Dominiert wird die Kommission von den Versicherungen, Pensionskassen und Arbeitgebern, die ein Interesse haben, für die Kassen und Versicherungen möglichst hohe Reserven zu erzielen bzw. Gewinne zu machen (Vertreter der Lebensversicherer).
Die Kommission hat zudem entschieden, den Mindestzins nicht anhand einer Formel sondern nach eigenem Gutdünken zu ermitteln. Das darf nicht sein. Denn so wird der Mindestzins im Lauf der Jahre hinter der effektiven Entwicklung der Renditen weit zurückbleiben. Auf Kosten der Versicherten – zugunsten der Versicherer.
Der Bundesrat hat es nun in der Hand, etwas für die Versicherten zu tun. Er muss erstens den Mindestzins anheben – weil die Renditen deutlich gestiegen sind. Und er muss die Kommission ausgewogener zusammensetzen. Die Interessen der Versicherten müssen angemessen vertreten sein.
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